Adoption

Was bedeutet Adoption?

Durch eine Adoption ändert sich die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich. Die verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes zu den leiblichen Eltern erlöschen vollständig; es wird rechtlich zum Kind der Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern, manchmal auch einen neuen Vornamen. In der Geburtsurkunde, die neu ausgestellt wird, werden die Adoptiveltern als Eltern eingetragen. Adoptionen erfolgen häufig inkognito. Das bedeutet, dass die leiblichen Eltern weder den Namen noch den Wohnort der Adoptiveltern erfahren. Möglich ist aber auch eine „offene Adoption“, bei der Informationen über die Vermittlungsstelle ausgetauscht werden oder sogar persönliche Kontakte bestehen. Eine Adoption bedeutet für die leiblichen Eltern eine endgültige und oft schmerzliche Trennung von ihrem Kind. Bereits mit der notariellen Einwilligung zur Adoption, die nicht widerrufen werden kann, ruhen die elterliche Sorge, das Umgangsrecht mit dem Kind und die Unterhaltspflicht. Das Kind wird vollständig in seine neue Familie integriert.

Wann und wie kann ich mein Kind zur Adoption freigeben?

Ihr Kind kann entweder direkt nach der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine Adoptivfamilie vermittelt werden. Für Säuglinge besteht jedoch eine größere Vermittlungschance als für ältere Kinder. Frühestens acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes können Sie vor einem Notar in die Adoption einwilligen. Die Einwilligung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Sobald diese Einwilligung beim Vormundschaftsgericht eingegangen ist, können Sie Ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Ihr Sorgerecht und Ihre Umgangsrechte mit dem Kind ruhen. Die Adoption wird vom Vormundschaftsgericht nach einer angemessenen Adoptionspflegezeit ausgesprochen und ist damit endgültig. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, können Sie sich - unabhängig von Ihrem Wohnort - deutschlandweit an jede Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamts oder eines freien Trägers wenden und erhalten dort ausführliche Informationen und Beratung. Die Adoptionsvermittlungsstellen informieren Sie auch über alle sonstigen Hilfen, die Ihnen eventuell ein Leben mit Ihrem Kind ermöglichen könnten. Wichtig ist, dass Sie die weit reichende Entscheidung einer Adoption nicht unter Zeitdruck treffen und in Ruhe alle Möglichkeiten und Hilfen für sich und Ihr Kind überdenken können. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie möglichst frühzeitig vor der Geburt Ihres Kindes mit einer Adoptionsvermittlungsstelle Kontakt aufnehmen. Auch bleibt damit ausreichend Zeit, die Adoptionsvermittlung gut vorzubereiten und Ihre Wünsche und Vorstellungen mit einzubeziehen.

Kann ich alleine entscheiden?

Die leibliche Mutter muss grundsätzlich persönlich in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Selbst wenn sie noch minderjährig ist, kann die Einwilligung nicht von anderen (z. B. von den Eltern) gegeben werden. Die Einwilligung des leiblichen Vaters ist ebenfalls erforderlich, auch wenn er nicht mit der Mutter verheiratet ist. In besonderen Not- und Gefährdungssituationen kann möglicherweise auf die Einwilligung des Vaters verzichtet werden.

Kann ich Wünsche für die Adoptionsvermittlung äußern?

Die Vermittlung Ihres Kindes in eine geeignete Adoptivfamilie erfolgt durch die Adoptionsvermittlungsstelle. Sie haben die Möglichkeit, Wünsche zur Auswahl der Adoptivfamilie zu äußern. Diese können sich zum Beispiel auf die gesamte Situation und Lebensweise der Adoptivfamilie oder deren Einstellungen zur Erziehung eines Kindes beziehen. Soweit Ihre Vorstellungen realisierbar sind, werden diese bei der Auswahl der Adoptiveltern berücksichtigt. Bei einer offenen Adoption ist auch möglich, dass Sie die zukünftigen Adoptiveltern - anonym - kennen lernen.

Erfährt mein Kind, dass es adoptiert wurde?

Die zukünftigen Adoptiveltern werden sorgfältig ausgewählt, auf ihre Aufgabe vorbereitet und während der Adoptionspflegezeit von der Adoptionsvermittlungsstelle regelmäßig betreut. Es gehört grundsätzlich zu den Erziehungsaufgaben der Adoptiveltern, das Kind über seine Adoption aufzuklären. Adoptionsvermittlungsstellen empfehlen den Adoptiveltern bei der Vorbereitung auf die Adoption grundsätzlich, das Kind so früh wie möglich über seine Adoption und die leiblichen Eltern zu informieren. Denn es ist von großer Bedeutung für die seelische Entwicklung des Kindes, wahrheitsgemäße Informationen über seine eigene Lebensgeschichte zu erhalten. Mit Ihren Informationen über sich, Ihre Familie und Ihre Lebenssituation sowie über den leiblichen Vater tragen Sie dazu bei, dass diese Aufgabe gelingen kann. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Brief und Fotos für Ihr Kind bei der Adoptionsvermittlungsstelle zu hinterlegen. Spätestens mit Volljährigkeit kann Ihr Kind diese Unterlagen dann - auch ohne Zustimmung der Adoptiveltern - einsehen. Ihr Kind erfährt im Übrigen spätestens bei der Ausstellung einer Abstammungsurkunde (zum Beispiel bei einer beabsichtigten Heirat), wer seine leiblichen Eltern sind.

Kann ich mein Kind regelmäßig sehen oder Informationen über seine Entwicklung erhalten?

Da Sie nach der Adoption rechtlich nicht mehr mit dem Kind verwandt sind, können Sie grundsätzlich keinen Kontakt zu Ihrem Kind oder Informationen zu seiner Entwicklung mehr beanspruchen. Die Adoptionsvermittlungsstelle wird jedoch Ihren berechtigten Wunsch, an der Entwicklung Ihres Kindes Anteil zu nehmen, ernst nehmen und mit den Adoptiveltern besprechen. Immer mehr Adoptiveltern sind bereit, eine offene Adoption durchzuführen und - entweder über die Adoptionsvermittlungsstelle oder direkt Briefe - Informationen und Geschenke auszutauschen. Auch Besuche - eventuell unter Wahrung der Anonymität – sind möglich. Die Einzelheiten können zum Beispiel bei einem anonymen Kennen lernen mit den zukünftigen Adoptiveltern besprochen werden. Dabei ist aber zu sehen, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass die mit den Adoptiveltern getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, rechtlich durchzusetzen, dass Sie Informationen erhalten. Letztendlich können Sie an der Entwicklung Ihres Kindes nur teilhaben, soweit die Adoptiveltern hierzu bereit sind. Viele Adoptierte wünschen sich persönliche Informationen über ihre leiblichen Eltern und manche wollen diese auch später persönlich kennen lernen. Sie sollten deshalb die Adoptionsvermittlungsstelle grundsätzlich darüber informieren, welche Informationen über Ihre Lebenssituation und die Gründe Ihrer Adoptionsentscheidung an Ihr Kind weitergegeben werden dürfen. Auch ist es wichtig zu hinterlegen, ob Sie zu einer späteren Kontaktaufnahme durch Ihr inzwischen möglicherweise erwachsenes Kind bereit sind.

Adoption - eine Lösung für meine Situation?

Eine Adoption bedeutet eine endgültige Trennung. Dieser Verlust kann vielfältige Gefühle auslösen. Schmerz und Trauer, oder auch Gefühle der Ohnmacht und Scham werden Sie nach einer Adoptionsentscheidung möglicherweise über einen langen Zeitraum hinweg immer wieder in wechselnder Intensität begleiten. Frauen in dieser Situation berichten, dass sie ihr Kind nicht vergessen haben und besonders an seinem Geburtstag den Schmerz um den Verlust neu erleben. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich Ihrer Entscheidung für eine endgültige Trennung von Ihrem Kind ganz sicher sind und damit spätere Zweifel leichter aushalten können. Sie sollten Ihre Entscheidung in Ruhe treffen, nachdem Sie zu allen Ihren Fragen von einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten wurden. Verschaffen Sie sich vor allem Klarheit über die Konsequenzen einer Adoption. Auch sollten Sie sich sicher sein, dass keine anderen Hilfen (zum Beispiel die Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie) für Ihre konkrete Lebenssituation in Betracht kommen. Lassen Sie sich nicht zu einer Entscheidung drängen. Bei der Acht- Wochen-Frist für die notarielle Einwilligung in die Adoption handelt es sich um eine gesetzliche Mindestfrist. Die Einwilligung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Ihre vorläufige Einwilligung gegenüber dem Jugendamt in die Adoptionsvermittlung kann rückgängig gemacht werden. Dies auch, wenn sich Ihr Kind bereits bei den Adoptiveltern befindet. Mit Ihren Zweifeln können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an eine Adoptionsvermittlungsstelle oder an eine Selbsthilfegruppe abgebender Frauen wenden.