Vertrauliche Geburt

Im Jahr 2014 folgte der Bundestag dem Vorschlag und schuf die Möglichkeit der vertraulichen Geburt – allerdings nicht als Ersatz, sondern als legale Alternative zur Babyklappe.

Neben dem Wunsch der Schwangeren, ihre Identität zu verbergen, werden dabei auch die Rechte des Kindes berücksichtigt: Die Frau gibt bei der Geburt ihre Daten an, diese werden jedoch unter Verschluss beim BAFzA aufbewahrt. Erst 16 Jahre nach der Geburt kann das Kind einen Herkunftsnachweis beantragen. Möchte die Mutter dann weiter anonym bleiben, kann sie sich an ein Gericht wenden. In bestimmten Fällen wird die Anonymität gewahrt.

Eine vertrauliche Geburt ist ein Angebot für Frauen, die ungewollt schwanger sind und sich nicht in der Lage fühlen, ihr Kind zu behalten oder ihre Identität preiszugeben. Bei einer vertraulichen Geburt können Frauen ihr Kind sicher und anonym zur Welt bringen, ohne dass ihr Name oder ihre Identität offengelegt wird.

Hier ist der Ablauf einer vertraulichen Geburt:

  1. Kontaktaufnahme: Die schwangere Frau wendet sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder an eine spezielle Beratungsstelle für vertrauliche Geburten. Dort bekommt sie Informationen über den Ablauf und erhält weitere Beratung.
  2. Geburt: Die Frau bringt ihr Kind in einer Klinik oder in einem Krankenhaus zur Welt. Sie gibt dabei lediglich ihre Adresse und ihr Geburtsdatum an, um das Kind später identifizieren zu können.
  3. Übergabe des Kindes: Unmittelbar nach der Geburt gibt die Frau ihr Kind in die Obhut des medizinischen Personals. Das medizinische Personal versorgt das Kind. Das Kind verbleibt im Krankenhaus oder wird an eine Pflegefamilie übergeben.
  4. Die Mutter kann ihr Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt identifizieren lassen, indem sie ihre Identität offenbart. Das Kind wird dann wieder in die Obhut der Mutter übergeben.